3. Check die App zu Qualität und Vertrauenswürdigkeit

Besitzt die App ein Impressum, damit Sie mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen können?

Für Apps gilt eine Impressumspflicht. Im Impressum finden Sie die Kontaktdaten des Anbieters (Name, Anschrift, Telefon/Telefax/E-Mail), um sich über diesen zu informieren, sich zu beschweren oder um Verbesserungsvorschläge machen zu können.

Das Impressum ist häufig nicht einfach zu finden. Entweder befinden sich die Kontaktdaten direkt in der App, auf der Website zu der App oder im Store, in dem Sie die App heruntergeladen haben.

Nennt der Anbieter die medizinischen Experten, die für die fachliche Richtigkeit der Inhalte stehen?

Ein wissenschaftlich fundiertes Gesamtkonzept der App, das die versprochene Unterstützung leisten kann, lässt sich daran erkennen, ob der Anbieter medizinische Experten, wie z.B. Ärzte oder Physiotherapeuten nennt, die für die fachliche Richtigkeit der Inhalte stehen.

Nennt der Anbieter für alle Informationen und Empfehlungen die medizinischen Quellen, auf die er sich bezieht?

Die Belegbarkeit der Informationen und Empfehlungen, die in der App gegeben werden, sind von essentieller Bedeutung. Fehlen diese Belege, könnte es sein, dass die Informationen und Empfehlungen unwahr oder gar schädlich für Sie und Ihre persönliche Situation sind.

Legt der Anbieter offen, wie sich die App finanziert?

Folgende Möglichkeiten der Finanzierung stehen dem Anbieter zur Verfügung:

  • die App selbst kostet etwas,
  • Werbung,
  • In-App Käufe,
  • Sponsoren,
  • die App ist nur für eine kurze Zeit zu Testzwecken kostenlos und anschließend kostenpflichtig,
  • der Anbieter verkauft Ihre Nutzerdaten zu Werbe-/Marktforschungszwecken an Dritte
Vor allem, wenn die App kostenlos angeboten wird, ist es wichtig einen Einblick in die Finanzierung der App zu erlangen. Der Anbieter von Gesundheits-Apps ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, seine Finanzierungsquellen offen zu legen. Falls es jedoch Sponsoren gibt, können produktbezogene Aussagen so schneller als Schleichwerbung erkannt werden.

Falls es In-App Käufe gibt, stehen Ihnen nicht alle Funktionen kostenlos zur Verfügung, einige müssen erst bei Nutzung der App erworben werden.

In-App Käufe und/oder Werbung werden in der Regel sowohl im Apple App Store, als auch im Google Play Store ausgewiesen.

Legt der Anbieter in einer verständlichen Weise (kein Juristendeutsch) offen, ob und, wenn ja, wie Ihre persönlichen Gesundheitsdaten genutzt werden?

Im Zuge der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und der damit verbundenen Sicherheit Ihrer Privatsphäre, sollte der Anbieter offen legen, wie Ihre persönlichen Gesundheitsdaten genutzt werden. Dies kann z.B. anonymisiert zu Forschungszwecken sein. Hierfür muss er Sie um Ihre Zustimmung bitten und Ihnen die Möglichkeit geben, diese Zustimmung durch einfaches Anklicken eines Kontrollfeldes jederzeit wieder zurück zu ziehen.

Auch Anbieter aus dem Ausland müssen sich an die Maßgaben der DS-GVO halten, wenn Sie die App auf dem EU-Markt anbieten möchten.

Die Datenschutzerklärung muss dem Nutzer bereits vor dem Download der App zur Verfügung stehen. Achten Sie auch darauf, dass sich die Datenschutzerklärung wirklich auf die App und nicht auf die Unternehmenswebsite oder eine Website mit einem ähnlichen Teledienst bezieht.

In der Regel ist die Datenschutzerklärung in der App selbst, aber auch vor Download im Apple App Store, sowie im Google Play Store zu finden.

Erklärt der App-Anbieter, wie Ihre Daten geschützt werden?

Beim Speichern oder Senden, sowie bei Verlust oder Diebstahl des Smartphones sollten Ihre Daten geschützt sein. Dies kann z.B. durch Verschlüsselung und/oder Passwortschutz erfolgen.

Eine Identifikation mit Nutzername und Passwort ist vor allem dann nötig, wenn persönliche (Name, Alter, Geschlecht) oder Gesundheitsdaten (z.B. Gewicht, Blutdruck, ...) gespeichert werden sollen.

In der Regel sind die beschrieben Aspekte Teil der Datenschutzerklärung, die in der App selbst, aber auch vor Download im Apple App Store, sowie im Google Play Store zu finden ist.

Besitzt Ihre App ein CE-Kennzeichen, ein Siegel und/oder wurde Ihnen die App von einer oder mehreren seriösen Quellen empfohlen?

Mehrfachauswahl möglich

Das CE-Kennzeichen hat eine besondere Stellung unter den Siegeln, da es eine Zulassung zum Medizinprodukt kennzeichnet. Es wird erst nach einem qualitätsgesicherten Konformitäts-Bewertungsverfahren vergeben.

Eine zweite Möglichkeit besteht darin, dass verschiedene Organisationen oder Verbände die App bereits getestet haben und die App häufig ein Siegel gemäß der erfüllten Anforderungen erhält. Solch ein Siegel kann bspw. von medizinischen Fachgesellschaften, dem TÜV oder wissenschaftlichen Internetportalen ausgegeben werden. Diese Anforderungen können jedoch recht unterschiedlich ausfallen.

Möglicherweise wurde Ihnen die App aber zumindest von einer seriösen Quelle empfohlen. Dies sind z.B. Krankenkassen, unabhängige medizinische Fachgesellschaften, Ärzte, Therapeuten, Online-Bewertungsplattformen oder App-Datenbanken.

Besitzt Ihre App einen Vermerk, dass die App den Arzt nicht ersetzen kann?

Seriöse Angebote verweisen darauf, dass eine Gesundheits- oder Medizin-App den Arzt nicht ersetzen kann und Sie Therapie und Diagnose am besten immer mit Ihrem Arzt besprechen. Die App dient lediglich als Unterstützungshilfe.

Nur sehr, sehr wenig Apps sind geeignet für die Diagnose oder Therapie von Krankheiten und tragen dementsprechend ein CE-Kennzeichen. Wenn eine App vorgibt, zum Beispiel mit der Smartphone-Kamera den Puls messen zu können, und Sie kein CE-Kennzeichen finden können, ist ganz sicher irgendwo ein Haftungsausschluss des Anbieters versteckt wie „Nicht geeignet zur Diagnose von Krankheiten“, sodass Sie im Schadensfall keine Schadensersatzansprüche stellen können.

Häufig finden Sie hierfür bereits Informationen im App Store, in dem Sie die App heruntergeladen haben, z.B. unter dem Punkt „rechtliche Hinweise“. Andernfalls sollten Sie in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder im „Haftungsausschluss“ weitere Informationen hierzu finden.